Workstat:on

team:orange GmbH

Pfaffenackerstr. 3

D-73732 Esslingen

Allgemeine Geschäftsbedingungen

(Stand: August 2026)

§ 1 Geltungsbereich und Vertragsgrundlagen

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Leistungen, Angebote und Verträge zwischen der team:orange GmbH (nachfolgend „team:orange") und dem Auftraggeber, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.

(2) Diese AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen oder privaten Rechts sowie öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. Gegenüber Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB gelten diese AGB nicht. Verbraucheraufträge werden nur aufgrund gesonderter individueller Vereinbarung übernommen.

(3) Unentgeltliche Gefälligkeiten oder Pro-bono-Leistungen, insbesondere gegenüber Privatpersonen, begründen ohne ausdrückliche Vereinbarung keinen entgeltlichen Agenturvertrag und sind nicht Gegenstand dieser AGB.

(4) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB des Auftraggebers finden keine Anwendung, auch wenn team:orange ihnen nicht ausdrücklich widerspricht und die Leistung vorbehaltlos erbringt.

(5) Individuelle Vereinbarungen, insbesondere im Angebot, Auftrag oder in einer Leistungsbeschreibung, haben Vorrang vor diesen AGB. Maßgeblich ist die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Fassung dieser AGB.

(6) Soweit in diesen AGB die Schrift- oder Textform genannt wird, genügt, sofern nicht ausdrücklich anders bestimmt, die Textform (§ 126b BGB). Die Kommunikation per E-Mail ist damit ausreichend.

§ 2 Vertragsgegenstand und Leistungserbringung

(1) team:orange bietet kreative, strategische und technische Dienstleistungen rund um Markenkommunikation, Kampagnen, digitale Medien, Websites, Onlineshops, Content, Social Media und Marketing-Automation an. Hierzu gehören insbesondere Konzeption, Strategie, Gestaltung, Text, Design, Webentwicklung, technische Betreuung, Content-Erstellung, die Erstellung und Betreuung von Websites und digitalen Workflows sowie die Koordination und Art Direction von Produktionen, zum Beispiel Foto- und Filmproduktionen.

(2) Die konkrete Leistung ergibt sich aus dem individuell abgestimmten Angebot, der Leistungsbeschreibung oder sonstigen Vereinbarung der Parteien. Anpassungen des Leistungsumfangs bedürfen der Zustimmung beider Parteien in Textform.

(3) team:orange ist berechtigt, zur Vertragserfüllung Subunternehmer, freie Mitarbeitende und externe Dienstleister einzusetzen. team:orange ist außerdem zur Teilleistung berechtigt, sofern dies für den Auftraggeber zumutbar ist.

(4) Sofern kein konkreter Erfolg ausdrücklich als Werk geschuldet ist, erbringt team:orange Dienstleistungen. Ein bestimmter wirtschaftlicher oder kommunikativer Erfolg, insbesondere bestimmte Reichweiten, Verkaufszahlen, Leads, Conversion Rates, Suchmaschinenplatzierungen oder Kampagnenergebnisse, wird nicht geschuldet.

(5) Termine, Zeitpläne und Meilensteine sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich als verbindlich vereinbart wurden. Verzögerungen, die auf fehlender oder verspäteter Mitwirkung des Auftraggebers, nachträglichen Änderungswünschen, Drittanbietern oder höherer Gewalt beruhen, verlängern vereinbarte Fristen angemessen.

(6) Abstimmungen, Korrekturen und Feedbackschleifen sind nur in dem Umfang enthalten, der im Angebot oder in der Leistungsbeschreibung vorgesehen ist. Zusätzliche Korrekturschleifen, Änderungen nach Freigabe oder Änderungen außerhalb des vereinbarten Leistungsumfangs können nach Aufwand berechnet werden.

§ 3 Vergütung und Zahlungsbedingungen

(1) Die Vergütung erfolgt pauschal, modulbasiert oder nach Aufwand, je nach vereinbartem Leistungsumfang. Leistungen nach Aufwand, insbesondere Tätigkeiten ohne vorheriges Pauschalangebot, Support-, Helpdesk-, Wartungs-, Beratungs- oder Zusatzleistungen, werden auf Basis dokumentierter Zeiteinheiten zu den jeweils gültigen Stundensätzen abgerechnet.

(2) Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Zahlungen sind ohne Abzug innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung fällig.

(3) Bei Zahlungsverzug ist team:orange berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu verlangen. Bei Rechtsgeschäften ohne Beteiligung eines Verbrauchers beträgt der Verzugszinssatz neun Prozentpunkte über dem Basiszinssatz (§ 288 Abs. 2 BGB). Zusätzlich kann team:orange die Verzugspauschale in Höhe von 40 EUR (§ 288 Abs. 5 BGB) verlangen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt unberührt.

(4) Bei größeren Projekten können Abschlagszahlungen, Vorauszahlungen oder Meilensteinzahlungen vereinbart werden.

(5) Kosten für Fremdleistungen und Drittkosten, zum Beispiel Druck, Bild-, Schrift- oder Softwarelizenzen, Stockmaterial, Hosting, Domains, Plugins, Themes, SaaS-Dienste, Foto-/Filmproduktion, Sprecher, Musik, Influencer oder Media-Budgets, die nicht ausdrücklich im Angebot enthalten sind, werden nach vorheriger Abstimmung gesondert in Rechnung gestellt.

(6) Wird ein Auftrag nach Beginn der Leistungserbringung durch den Auftraggeber storniert oder nicht weitergeführt, stellt team:orange alle bis dahin angefallenen Leistungen, Aufwände und bereits beauftragten Fremdkosten in Rechnung. Daneben können pauschale Ausfallkosten von bis zu 25 % des noch nicht erbrachten Restvolumens berechnet werden, sofern keine anderweitige Verwertung möglich ist. Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis vorbehalten, dass ein Schaden oder eine Wertminderung überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger ist als die Pauschale. Die Frage der Nutzungsrechte an bereits entstandenen Ergebnissen ist in diesem Fall gesondert zu klären.

§ 4 Fremdleistungen, Drittanbieter und Plattformen

(1) Soweit team:orange im Rahmen eines Projekts Fremdleistungen, Materialien, Plattformen oder Dienste Dritter einsetzt oder vermittelt, gelten ergänzend die jeweiligen Vertrags-, Lizenz- und Nutzungsbedingungen dieser Anbieter.

(2) Dies betrifft insbesondere Hostinganbieter, Domainregistrare, Content-Management-Systeme, Shopsysteme wie Shopify, Newsletter- und Marketing-Automation-Systeme, Analyse- und Trackingdienste, Social-Media-Plattformen, Zahlungsdienste, Schnittstellen, Plugins, Themes, Stockanbieter, Schriftanbieter, KI-Dienste sowie sonstige SaaS- oder Cloud-Dienste.

(3) team:orange schuldet keine dauerhafte Verfügbarkeit, Sicherheit, Fehlerfreiheit oder unveränderte Fortführung von Leistungen Dritter, soweit team:orange diese nicht selbst betreibt. Änderungen von Drittanbietern, Plattformen, Schnittstellen, Preisen, Richtlinien oder technischen Anforderungen können zu Anpassungsbedarf und Mehrkosten führen.

(4) Soweit Verträge mit Drittanbietern im Namen oder auf Rechnung des Auftraggebers geschlossen werden, ist der Auftraggeber selbst Vertragspartner des jeweiligen Drittanbieters. team:orange kann den Auftraggeber hierbei beraten, unterstützen oder die Einrichtung koordinieren, übernimmt jedoch keine Gewähr für Leistungen des Drittanbieters.

(5) Bei Domains prüft team:orange die technische Verfügbarkeit, soweit beauftragt. Die rechtliche Zulässigkeit einer Domain, insbesondere im Hinblick auf Namens-, Marken- oder Kennzeichenrechte Dritter, ist vom Auftraggeber zu prüfen, sofern keine gesonderte rechtliche Prüfung beauftragt wurde.

§ 5 Nutzungsrechte, offene Daten und Wiederverwendung

(1) Der Auftraggeber erhält nach vollständiger Zahlung der vereinbarten Vergütung die umfassenden, zeitlich und räumlich unbeschränkten Nutzungsrechte an den von team:orange selbst erstellten und final freigegebenen Arbeitsergebnissen, soweit diese für den vertraglich vorausgesetzten Zweck erforderlich sind. Eine ausschließliche Rechteeinräumung erfolgt nur, wenn sie ausdrücklich vereinbart wurde.

(2) Individuell für den Auftraggeber entwickelte und final freigegebene Gestaltungen, insbesondere Logos, Corporate-Design-Elemente, Kampagnenvisuals, Grafiken, Layouts und sonstige kreative Arbeitsergebnisse, werden von team:orange nicht identisch an Dritte weiterveräußert oder lizenziert. Die Regelungen zu Know-how, Methoden und wiederverwendbaren Bausteinen bleiben unberührt.

(3) Bis zur vollständigen Zahlung bleibt die Nutzung der Leistungen vorbehalten. team:orange kann die Nutzung untersagen, wenn der Auftraggeber mit der Zahlung der geschuldeten Vergütung in Verzug ist und team:orange ihn zuvor angemessen zur Zahlung aufgefordert hat.

(4) Der Auftraggeber darf die final freigegebenen Arbeitsergebnisse im Rahmen seines Geschäftsbetriebs umfassend nutzen, veröffentlichen, vervielfältigen, öffentlich zugänglich machen und bearbeiten. Eine Weitergabe, Weiterlizenzierung oder ein Weiterverkauf als eigenständige Leistung an Dritte bedarf der vorherigen Zustimmung von team:orange, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.

(5) Soweit bearbeitbare Projektdateien, offene Daten, Quellformate oder Quellcode im Projekt entstanden sind und zur Nutzung oder Weiterbearbeitung des finalen Arbeitsergebnisses erforderlich sind, stellt team:orange diese dem Auftraggeber auf Wunsch zur Verfügung, soweit dem keine Rechte Dritter, Lizenzbedingungen, Geheimhaltungsinteressen oder berechtigte Eigeninteressen von team:orange entgegenstehen.

(6) Interne Vorlagen, Arbeitsstände, nicht ausgewählte Entwürfe, Methoden, Know-how, Konzepte, technische Funktionen, Codebausteine, Komponenten, Frameworks, Libraries, Workflows, Skripte und sonstige wiederverwendbare technische oder gestalterische Bausteine bleiben, soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, bei team:orange. team:orange bleibt berechtigt, solche allgemeinen Bausteine auch in anderen Projekten zu verwenden, sofern dadurch keine vertraulichen Informationen des Auftraggebers offengelegt werden.

(7) Soweit team:orange im Auftrag des Auftraggebers Fremdleistungen oder Fremdmaterialien einsetzt, zum Beispiel Schriften, Bilder, Illustrationen, Software, Musik, Stockmaterial, Templates, Plugins oder Leistungen externer Dienstleister, gelten ausschließlich die jeweiligen Lizenz- und Nutzungsbedingungen dieser Rechteinhaber. team:orange kann in diesen Fällen nur die Rechte einräumen, die selbst ordnungsgemäß erworben wurden.

(8) Für Ergebnisse, die ganz oder teilweise unter Einsatz generativer Künstlicher Intelligenz erstellt wurden, gilt ergänzend § 6.

(9) Das Recht der Urheberinnen und Urheber auf Anerkennung der Urheberschaft (§ 13 UrhG) bleibt unberührt.

(10) team:orange behält sich das Recht vor, erbrachte Leistungen für Eigenwerbung und Referenzen zu verwenden und dabei den Auftraggeber namentlich zu nennen, sofern der Auftraggeber dem nicht aus berechtigten Gründen widerspricht.

§ 6 Einsatz von Künstlicher Intelligenz (KI)

(1) team:orange ist berechtigt, zur Leistungserbringung Werkzeuge auf Basis generativer Künstlicher Intelligenz sowie KI-gestützte Recherche-, Analyse-, Text-, Bild-, Audio-, Video- oder Codewerkzeuge einzusetzen, sofern der Auftraggeber dies nicht ausdrücklich in Textform ausschließt.

(2) Soweit im Einzelfall keine strengeren Vorgaben vereinbart sind, darf team:orange marktübliche cloudbasierte KI- und Recherchetools einsetzen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, Informationen, Daten oder Materialien, die nicht in solche Systeme eingegeben oder dort verarbeitet werden dürfen, vor Übergabe eindeutig in Textform zu kennzeichnen.

(3) team:orange gibt Inhalte, die der Auftraggeber gemäß Absatz 2 als vertraulich oder als nicht für KI-Systeme geeignet gekennzeichnet hat, nicht in solche Systeme ein. Soweit team:orange personenbezogene Daten des Auftraggebers im Auftrag verarbeitet, richtet sich ein KI-Einsatz nach dem Vertrag über Auftragsverarbeitung (§ 12). Besondere Kategorien personenbezogener Daten im Sinne von Art. 9 DSGVO werden in KI-Systemen nur nach ausdrücklicher Freigabe oder Weisung des Auftraggebers verarbeitet. Im Übrigen trägt der Auftraggeber die Verantwortung dafür, welche Inhalte er team:orange überlässt.

(4) Der Auftraggeber wird darauf hingewiesen, dass an rein KI-generierten Inhalten nach derzeitiger Rechtslage regelmäßig kein urheberrechtlicher Schutz bestehen kann, weil es an einer persönlichen geistigen Schöpfung fehlen kann. team:orange räumt an solchen Inhalten die tatsächlich bestehenden bzw. übertragbaren Nutzungsrechte ein, übernimmt jedoch keine Gewähr für einen ausschließlichen Schutz oder eine Alleinstellung dieser Inhalte gegenüber Dritten.

(5) team:orange trifft im Rahmen des Zumutbaren angemessene Maßnahmen, um Rechtsverletzungen durch KI-generierte Inhalte zu vermeiden. Gleichwohl kann nicht ausgeschlossen werden, dass generierte Ergebnisse Ähnlichkeiten mit bestehenden Werken, Marken, Designs, Personen, Produkten oder sonstigen Schutzgegenständen Dritter aufweisen. Eine Haftung richtet sich nach § 13.

(6) Soweit gesetzliche Transparenz- oder Kennzeichnungspflichten für KI-generierte oder KI-manipulierte Inhalte bestehen, insbesondere nach Art. 50 der Verordnung (EU) 2024/1689 (KI-Verordnung), weist team:orange den Auftraggeber hierauf im Rahmen des Projekts hin, soweit solche Pflichten für team:orange erkennbar sind. Die Einhaltung von Kennzeichnungspflichten bei Veröffentlichung und Verbreitung der Inhalte obliegt dem Auftraggeber als verantwortlichem Betreiber bzw. Veröffentlichendem, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Auf Wunsch unterstützt team:orange bei der Kennzeichnung.

§ 7 Mitwirkungspflichten, Rechtegarantie und Freigaben des Auftraggebers

(1) Der Auftraggeber stellt alle zur Durchführung des Projekts erforderlichen Informationen, Daten, Materialien, Inhalte, Zugangsdaten, Freigaben und Ansprechpartner rechtzeitig und in geeigneter Form zur Verfügung.

(2) Verzögerungen durch fehlende, verspätete oder unvollständige Mitwirkung des Auftraggebers können den Zeitplan verschieben und zu Mehrkosten führen. team:orange ist berechtigt, hierdurch entstehenden Mehraufwand nach den vereinbarten oder üblichen Stundensätzen abzurechnen.

(3) Der Auftraggeber sichert zu, dass er an den von ihm bereitgestellten Inhalten, Materialien, Marken, Logos, Daten, Bildern, Texten, Audios, Videos, Produkten und sonstigen Vorlagen über die erforderlichen Rechte verfügt und deren Nutzung durch team:orange keine Rechte Dritter verletzt. Dies betrifft insbesondere Urheber-, Marken-, Design-, Persönlichkeits-, Wettbewerbs- und Datenschutzrechte.

(4) Erforderliche Einwilligungen abgebildeter oder beteiligter Personen sowie Rechteinhaber, zum Beispiel Model-Releases, Location-Releases, Sprecherfreigaben, Musikrechte oder Nutzungsfreigaben, holt der Auftraggeber selbst ein, soweit team:orange hiermit nicht ausdrücklich beauftragt wurde.

(5) Der Auftraggeber stellt team:orange von Ansprüchen Dritter frei, die aus einer Verletzung der Zusicherungen nach Absatz 3 oder 4 resultieren, einschließlich angemessener Kosten der Rechtsverteidigung, sofern team:orange die Rechtsverletzung nicht zu vertreten hat.

(6) Freigaben durch den Auftraggeber können in Textform erfolgen. Nach einer Freigabe ist team:orange berechtigt, die freigegebenen Leistungen umzusetzen, zu veröffentlichen oder an Dritte zur Produktion, Schaltung oder technischen Umsetzung weiterzugeben. Änderungen nach Freigabe können nach Aufwand berechnet werden.

§ 8 Abnahme

(1) Soweit Werkleistungen geschuldet sind, gelten Leistungen nach Mitteilung der Fertigstellung als abgenommen, wenn der Auftraggeber nicht binnen 10 Werktagen in Textform konkrete Mängel rügt und team:orange bei Lieferung ausdrücklich auf den Fristbeginn und die Bedeutung des Ausbleibens einer Rüge hingewiesen hat.

(2) Unwesentliche Mängel, die die Funktion und Nutzung der Leistung nicht wesentlich beeinträchtigen, stehen einer Abnahme nicht entgegen.

(3) Bei iterativen Leistungen, zum Beispiel Screendesign, Text, Konzept, Website-Entwicklung oder Kampagnenentwicklung, kann die Abnahme stufenweise nach Projektphasen oder Meilensteinen erfolgen.

(4) Die Ingebrauchnahme, Veröffentlichung, produktive Nutzung oder Freigabe zur Weiterverarbeitung durch den Auftraggeber gilt ebenfalls als Abnahme, soweit der Auftraggeber keine wesentlichen Mängel vorbehalten hat.

§ 9 Websites, Shops, technische Betreuung, Wartung und Backups

(1) Soweit team:orange Websites, Onlineshops, CMS-Systeme, Landingpages, Anfrageworkflows, Automationen oder sonstige digitale Anwendungen erstellt oder betreut, richtet sich der Leistungsumfang nach dem jeweiligen Angebot oder Wartungsvertrag.

(2) team:orange betreibt grundsätzlich keine eigenen Hostingserver. Hosting, Domains, E-Mail-Postfächer, Shopsysteme, technische Plattformen und sonstige Infrastruktur werden regelmäßig über Drittanbieter bereitgestellt, vermittelt, eingerichtet oder betreut. Für deren Verfügbarkeit, Sicherheit, Performance, Preise, Vertragsbedingungen und technische Änderungen ist der jeweilige Drittanbieter verantwortlich, soweit team:orange diese Leistungen nicht ausdrücklich selbst schuldet.

(3) Wartungsleistungen umfassen nur die jeweils vereinbarten Tätigkeiten, zum Beispiel CMS-Updates, Plugin-Updates, technische Prüfungen, kleinere Fehlerbehebungen, Backups oder laufende Betreuung. Nicht enthalten sind, sofern nicht ausdrücklich vereinbart, Relaunches, funktionale Erweiterungen, umfangreiche Designänderungen, neue Inhalte, rechtliche Prüfungen, Barrierefreiheitsprüfungen, Suchmaschinenoptimierung, Performance-Optimierung, Trackingkonzepte oder die Anpassung an neue gesetzliche Anforderungen.

(4) Updates, insbesondere von CMS-Systemen, Plugins, Themes, Schnittstellen oder Drittsoftware, können zu Kompatibilitätsproblemen, Darstellungsfehlern oder Funktionsstörungen führen. team:orange wird solche Risiken im Rahmen des Zumutbaren beachten, übernimmt jedoch keine Garantie, dass Systeme Dritter dauerhaft unverändert oder fehlerfrei funktionieren.

(5) Soweit Backups vereinbart sind, erfolgen diese nach dem vereinbarten Umfang und Intervall. Backups dienen der Wiederherstellung im Störungsfall, ersetzen jedoch keine eigene Datensicherung des Auftraggebers. Eine erfolgreiche Wiederherstellung kann insbesondere bei Eingriffen Dritter, Systemänderungen, Schadsoftware, Serverausfällen oder beschädigten Daten nicht garantiert werden.

(6) Sicherheitsmaßnahmen, Updates und Wartung reduzieren Risiken, können Angriffe, Ausfälle, Datenverlust oder Sicherheitslücken jedoch nicht vollständig ausschließen. Die Haftung für Datenverlust richtet sich nach § 13.

§ 10 Marketing, Social Media, Newsletter, Ads und Tracking

(1) Soweit team:orange Social-Media-Inhalte, Anzeigen, Newsletter, Marketing-Automation, Tracking, Analyse-Setups, Kampagnen oder sonstige Kommunikationsmaßnahmen erstellt, vorbereitet, betreut oder schaltet, erfolgt dies auf Grundlage der vom Auftraggeber erteilten Freigaben und bereitgestellten Informationen.

(2) Die rechtliche Zulässigkeit der Inhalte und Maßnahmen, insbesondere im Hinblick auf Werbeaussagen, Preisangaben, Pflichtinformationen, Wettbewerbsrecht, Markenrecht, Urheberrecht, Datenschutz, Cookie-Consent, Werbeeinwilligungen, Verteilerlisten, Gewinnspiele, Health Claims, Green Claims, Finanz- oder Produktangaben sowie Kennzeichnungspflichten, obliegt dem Auftraggeber, sofern team:orange nicht ausdrücklich mit einer gesonderten rechtlichen Prüfung beauftragt wurde.

(3) Bei Newsletter-, CRM- und Marketing-Automation-Leistungen ist der Auftraggeber für die Rechtmäßigkeit der verwendeten Kontaktdaten, Einwilligungen, Verteiler, Opt-in- und Opt-out-Prozesse sowie Informationspflichten verantwortlich, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.

(4) Bei Social-Media-Plattformen, Werbenetzwerken, Suchmaschinen, App-Stores oder sonstigen Drittplattformen gelten die jeweiligen Plattformbedingungen. team:orange übernimmt keine Gewähr für die Freischaltung, Reichweite, Performance, Kostenentwicklung, Kontosperrungen, Ablehnung von Anzeigen oder Änderungen von Plattformregeln.

(5) Media-Budgets, Schaltkosten und sonstige Plattformkosten trägt der Auftraggeber, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.

§ 11 Barrierefreiheit (BFSG)

(1) Seit dem 28. Juni 2025 gelten die Anforderungen des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG). Ob und in welchem Umfang eine Website, ein Onlineshop, eine digitale Dienstleistung oder ein digitales Produkt des Auftraggebers dem BFSG unterliegt, richtet sich nach der Art des Angebots, der Zielgruppe und den Verhältnissen des Auftraggebers. Die Verantwortung als Anbieter, Betreiber oder Wirtschaftsakteur trifft grundsätzlich den Auftraggeber.

(2) Eine barrierefreie Umsetzung im Sinne des BFSG oder nach bestimmten technischen Standards, zum Beispiel WCAG, EN 301 549 oder vergleichbaren Vorgaben, schuldet team:orange nur, wenn sie ausdrücklich und mit konkretem Anforderungsprofil beauftragt wurde.

(3) Ohne eine solche Vereinbarung ist die Herstellung oder Prüfung vollständiger Barrierefreiheit nicht Leistungsbestandteil. Auf Wunsch berät team:orange den Auftraggeber zu Umfang, Anforderungen und Umsetzungsmöglichkeiten.

§ 12 Datenschutz und Auftragsverarbeitung

(1) Beide Parteien verpflichten sich zur Einhaltung der geltenden Datenschutzgesetze, insbesondere der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG).

(2) Soweit team:orange im Rahmen der Leistungserbringung personenbezogene Daten im Auftrag und nach Weisung des Auftraggebers verarbeitet, zum Beispiel beim Betrieb oder der Betreuung von Kontaktformularen, Websites, Newsletter-Systemen, Marketing-Automation, CRM-Daten, Tracking-Setups oder überlassenen Adressdaten, schließen die Parteien vor Beginn der Verarbeitung einen Vertrag über Auftragsverarbeitung gemäß Art. 28 DSGVO (AVV). Der Auftraggeber bleibt in diesen Fällen Verantwortlicher im Sinne der DSGVO.

(3) Setzt team:orange mit Zustimmung des Auftraggebers weitere Dienstleister als Unterauftragsverarbeiter ein, zum Beispiel Hosting-, E-Mail-, Marketing-Automation-, Analyse-, Cloud- oder KI-Dienste, gelten die Regelungen des jeweiligen AVV.

(4) Der Auftraggeber ist für die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung personenbezogener Daten in seinem Verantwortungsbereich verantwortlich. Dies umfasst insbesondere Rechtsgrundlagen, Informationspflichten, Einwilligungen, Cookie- und Consent-Management, Betroffenenrechte, Löschkonzepte und die Prüfung internationaler Datentransfers, soweit team:orange nicht ausdrücklich mit entsprechenden Leistungen beauftragt wurde.

(5) Im Übrigen verarbeitet team:orange personenbezogene Daten des Auftraggebers zur Begründung, Durchführung und Abwicklung des Vertragsverhältnisses. Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch team:orange als eigenverantwortliche Stelle enthält die Datenschutzerklärung unter https://www.teamorange.de/datenschutz. Die vorstehende Auftragsverarbeitung nach Absatz 2 bleibt hiervon unberührt und wird im jeweiligen AVV geregelt.

§ 13 Gewährleistung und Haftung

(1) team:orange haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

(2) Bei leichter Fahrlässigkeit haftet team:orange nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf. In diesen Fällen ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

(3) Die Haftung für Datenverlust wird auf den Aufwand begrenzt, der bei ordnungsgemäßer und regelmäßiger Datensicherung durch den Auftraggeber entstanden wäre.

(4) Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz, aus der Übernahme einer Garantie oder ausdrücklichen Zusicherung sowie aus arglistigem Verschweigen eines Mangels bleibt von den vorstehenden Beschränkungen unberührt.

(5) team:orange schuldet keine rechtliche Prüfung von Werbe- und Kommunikationsmaßnahmen, Designs, Texten, Domains, Marken, Claims, Kampagnen, Websites, Shops, Datenschutztexten, Impressumstexten, Gewinnspielen oder sonstigen Inhalten, sofern eine solche Prüfung nicht ausdrücklich und gesondert beauftragt wurde. Die finale Prüfung und Freigabe zur Veröffentlichung obliegt dem Auftraggeber. Ein Hinweis auf offenkundige rechtliche Bedenken bleibt hiervon unberührt.

(6) Für Inhalte, Materialien, Vorgaben, Daten, Zugänge, Freigaben und Weisungen des Auftraggebers haftet team:orange nicht, sofern team:orange diese nicht zu vertreten hat.

(7) Für Störungen, Ausfälle, Änderungen, Sperrungen, Sicherheitsvorfälle oder Leistungsänderungen bei Drittanbietern, Plattformen, Hostinganbietern, Netzwerken, Suchmaschinen, Social-Media-Plattformen, KI-Diensten oder sonstigen externen Diensten haftet team:orange nur, soweit team:orange diese zu vertreten hat.

(8) Soweit die Haftung von team:orange ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung ihrer gesetzlichen Vertreter, Mitarbeitenden, freien Mitarbeitenden, Subunternehmer und Erfüllungsgehilfen.

§ 14 Vertraulichkeit

(1) Beide Parteien verpflichten sich, alle ihnen im Rahmen der Zusammenarbeit zur Kenntnis gelangenden Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse (§ 2 GeschGehG) der jeweils anderen Partei vertraulich zu behandeln und nur für die Zwecke des Vertrages zu verwenden. Diese Verpflichtung gilt auch über die Dauer des Vertrages hinaus.

(2) Ausgenommen sind Informationen, die nachweislich öffentlich bekannt sind oder werden, ohne dass dies auf einer Pflichtverletzung beruht, die einer Partei bereits vor der Mitteilung bekannt waren, die unabhängig erarbeitet wurden oder deren Offenlegung gesetzlich, gerichtlich oder behördlich angeordnet ist.

(3) Die Weitergabe vertraulicher Informationen an Mitarbeitende, freie Mitarbeitende, Subunternehmer oder Dienstleister ist zulässig, soweit dies zur Durchführung des Vertrags erforderlich ist und die Empfänger zur Vertraulichkeit verpflichtet sind oder einer entsprechenden gesetzlichen Verschwiegenheitspflicht unterliegen.

§ 15 Kündigung und laufende Betreuung

(1) Laufende Verträge, Retainer, Wartungsvereinbarungen oder Betreuungsleistungen können von beiden Parteien mit einer Frist von 30 Tagen zum Monatsende in Textform gekündigt werden, sofern keine feste Laufzeit oder abweichende Kündigungsfrist vereinbart wurde.

(2) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

(3) Im Falle einer Kündigung durch den Auftraggeber vor Abschluss eines Projekts hat team:orange Anspruch auf die Vergütung der bis dahin erbrachten Leistungen, Aufwände und beauftragten Fremdkosten.

(4) Nicht genutzte Zeitkontingente, Pauschalen oder Retainer-Leistungen verfallen am Ende des jeweiligen Abrechnungszeitraums, sofern nicht ausdrücklich eine Übertragung vereinbart wurde.

(5) Nach Vertragsende ist team:orange nicht verpflichtet, Systeme, Websites, Kampagnen, Automationen oder Inhalte weiter zu betreuen, zu überwachen, zu aktualisieren oder erreichbar zu halten, soweit keine gesonderte Vereinbarung besteht. Gesetzliche Aufbewahrungspflichten bleiben unberührt.

§ 16 Künstlersozialabgabe

(1) Soweit team:orange selbst abgabepflichtige Leistungen selbständiger Künstler oder Publizisten im eigenen Namen beauftragt, trägt team:orange die hieraus entstehende Künstlersozialabgabe nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz (KSVG), soweit sie gesetzlich anfällt.

(2) Für den Auftraggeber entstehen hieraus keine zusätzlichen Pflichten oder Kosten gegenüber team:orange, soweit die Beauftragung der selbständigen Künstler oder Publizisten durch team:orange im eigenen Namen erfolgt.

(3) Beauftragt der Auftraggeber selbst unmittelbar selbständige Künstler, Publizisten, Fotografen, Texter, Designer, Influencer oder sonstige Kreative, oder vermittelt team:orange lediglich den Kontakt, ist der Auftraggeber für die Prüfung und Erfüllung etwaiger eigener Pflichten nach dem KSVG selbst verantwortlich.

§ 17 Schlussbestimmungen

(1) Erfüllungsort ist Esslingen am Neckar.

(2) Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis ist Stuttgart, sofern der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. team:orange ist auch berechtigt, am allgemeinen Gerichtsstand des Auftraggebers zu klagen.

(3) Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

(4) Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Textform. Dies gilt auch für die Änderung dieser Klausel. Der Vorrang individueller Vereinbarungen (§ 305b BGB) bleibt unberührt.

(5) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

team:orange GmbH

Pfaffenackerstraße 3

73732 Esslingen am Neckar

www.teamorange.de

Vertretungsberechtigte Geschäftsführer: Andreas Schön, Uwe Wachsmann

Registergericht: Amtsgericht Stuttgart, HRB 727308

USt-IdNr.: DE 261 444 898